16. Dezember 2019

BGH stärkt Rechte der Erben - Erbschein meistens überflüssig

Den Nachweis über die Erbenstellung kann der Erbe durch Vorlage eines Erbscheins führen. Durch gewillkürte Erbfolge berufene Erben können durch die Vorlage eines öffentlichen oder eigenhändigen Testaments oder eines Erbvertrages Vermögensauskünfte von Dritten verlangen (BGH vom 05.04.2016, XI ZR 440/15 zum Erbnachweis durch eigenhändiges Testament gegenüber einer Bank).